Einreisebestimmungen USA

USA Einreisebestimmungen

Informationen für die USA-Einreise von Schweizerinnen

Die Einreise in die USA ist für Reisende mit einem Schweizer Pass relativ unkompliziert. Schweizerinnen und Schweizer benötigen kein Visum, sofern sie nicht beabsichtigen in den USA zu arbeiten oder zu studieren. Trotzdem müssen Sie für Ihre Ferien- oder Geschäftsreise, aber auch bei Sprachreisen einige Punkte beachten.

Die Flugzeit in den Osten der USA beträgt je nach Route und gewählter Fluggesellschaft sieben bis zehn Stunden, an die Westküste elf bis dreizehn Stunden. Vor der Landung müssen im Flugzeug die Formulare für Einreise Zoll (Customs Declaration, Zollerklärung) ausgefüllt werden. Nach der Ankunft folgen Sie den Wegweisern Immigration für die Passkontrolle und danach Baggage Claim / Customs für die Gepäckentgegennahme und die anschliessende Zollkontrolle.

Nahe der Gepäckausgabe am Zielflughafen finden Sie an allen grösseren US-Flughäfen die Ground Transportation-Schalter und Schalter der Mietwagenfirmen. Taxis und kostenlose Shuttle-Busse zu den umliegenden Flughafenhotels finden Sie vor dem Terminalausgang. Nicht alle US-Flughäfen sind mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen. Günstig und einfach gelangen Sie mit Shuttle-Transfers zu jeder gewünschten Adresse im Stadtbereich (zum Beispiel «Super-Shuttle» für USD 15 bis 40).

Vor der Landung müssen im Flugzeug die Formulare für Einreise Zoll (Customs Declaration, Zollerklärung) ausgefüllt werden. Wichtig: Bei Umsteigeflügen werden alle Einreiseformalitäten bereits am ersten Flughafen in den USA erledigt. Hierzu folgen Sie nach der Ankunft den Wegweisern Immigration für die Passkontrolle und danach Baggage Claim / Customs für die Gepäckentgegennahme und die anschliessende Zollkontrolle. Gleich nach dem Zoll können Sie Ihr Gepäck – sofern es bis zur Enddestination abgefertigt wurde – an einem Gepäckband (Connecting Baggage Counter) für den Anschlussflug zu Ihrem nächsten Reiseziel abgeben.

Seit dem 1. Januar 2009 müssen alle Reisenden unter dem VISA WAIVER-Programm eine Berechtigung zur Einreise einholen. Diese Berechtigung kann nur elektronisch auf https://esta.cbp.dhs.gov eingeholt werden.

- Internetgestütztes Reisegenehmigungssystem des US Department of Homeland Security (DHS)
- Verfahrensweise zur Vorabüberprüfung von Reisenden im Zusammenhang mit dem Programm für visumfreies Reisen (VISA WAIVER Program – VWP) und deren Berechtigung zur Einreise in die USA
- Eine Sicherheitsvorkehrung, die vor der Abreise in die Vereinigten Staaten stattfindet

- Reisende können die ESTA-Genehmigung selbst beantragen
- Familienmitglieder können den Antrag für Angehörige, beispielsweise für ihre Eltern oder Kinder, stellen
- Reisebüros können den Antrag im Auftrag ihrer Kunden stellen
- Reisende mit einem gültigen US-Visum benötigen keine ESTA-Genehmigung

- Jeder Reisende muss Angaben zur Person und zum Reisepass machen und einige Hintergrundfragen beantworten
- In den meisten Fällen erhält der Reisende innerhalb weniger Sekunden eine der nachfolgenden Antworten:
- „Bestätigung erteilt“ = Reise genehmigt
- „Reise nicht genehmigt“ = Reisende benötigen ein Visum vor der Reise in die USA
- „Genehmigung noch in Bearbeitung“ = Reisende sollten nochmals innerhalb von 72 Stunden den Bearbeitungsstand prüfen
- Mit ESTA wird eine Nummer zum Verfolgen der Registrierung vergeben, damit Änderungen von Reiseinformationen vorgenommen werden können
- Eine ESTA-Genehmigung ist keine Garantie für die zulässige Einreise – ein US-Zoll- und Grenzschutzbeamter entscheidet letztendlich bei der Ankunft über die Einreise
- Eine erteilte ESTA-Genehmigung ist bis zu 2 Jahre gültig und erlaubt eine unbeschränkte Anzahl Einreisen innerhalb dieser Zeitspanne

Die Gebühr beträgt USD 14 pro Person und kann mit folgenden Kreditkarten bezahlt werden: MasterCard, VISA, American Express, PayPal und Discover. Das System ist so ausgelegt, dass die Zahlung vorgenommen werden muss, bevor der ESTA Antrag zur Bearbeitung abgesendet werden kann. Die Gebühr ist pro Antrag (also pro Person und pro ESTA-Antrag) fällig, wenn ein ESTA Antrag gestellt wird, das heisst alle zwei Jahre oder wenn ein neuer Pass ausgestellt wurde (wenn beispielsweise der alte Pass vor Ablauf des ESTA erneuert werden muss). Die Gebühr von USD 14 setzt sich zusammen aus USD 4 administrative Kosten und USD 10, die für touristische Promotionen verwendet werden (vergleichbar mit der in der Schweiz oder Deutschland bekannten Kur- oder Gästetaxe).

Vereinbarung eines Termins für die Beantragung eines US-Visums bei der US-Botschaft oder einem US-Konsulat in Ihrer Nähe (in der Schweiz: Bern / In Deutschland: Berlin, Frankfurt a. M., München)

Schweizer Bürgerinnen und Bürger benötigen einen sechs Monate über das geplante Rückreisedatum gültigen Reisepass. Seit dem 01.04.2016 muss dieser ein «e-Passport» sein. Dieser enthält einen Chip mit Ihren biometrischen Daten sowie ein digitales Passfoto. Der maschinenlesbare Pass 03, der vor dem 26.10.2006 ausgestellt wurde, ist nicht mehr zulässig. Kinder benötigen einen eigenen Reisepass (sie dürfen nicht im Reisepass der Mutter oder des Vaters eingetragen sein). Für Einreisebedingungen anderer Nationalitäten kontaktieren Sie bitte das entsprechende amerikanische Konsulat in Ihrem Heimatland. Mehr Informationen zum Schweizerpass finden Sie unter http://www.schweizerpass.ch

Transitreisende haben die regulären Einreisebestimmungen zu erfüllen und durchzugehen.

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Kanada und Bermuda mit einem gültigen Reisepass sowie mexikanische Staatsangehörige (nur mit gültiger Border Crossing Card DSP-150). Staatsangehörige aus der Schweiz, Deutschland und Österreich benötigen für die touristische Einreise kein Visum, wenn Sie über einen der oben erwähnten Pässe verfügen und wenn die Einreise über eine Fluggesellschaft oder Kreuzfahrtgesellschaft erfolgt, welche im VISA WAIVER-Programm der US-amerikanischen Behörden partizipiert. Dazu gehören sämtliche IATA-Fluggesellschaften und die meisten Reedereien. Reisende mit einem maschinenlesbaren Reisepass ohne biometrischen Chip, wie auch Reisende mit einem alten nicht-maschinenlesbaren Pass, benötigen ein Visum. Zudem benötigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die im Verlauf der letzten fünf Jahren nach Iran, Irak, Sudan oder Syrien gereist sind oder Doppelbürger eines dieser Länder sind, für die Einreise in die USA neu ein Visum. Für Sprachreisen, die mehr als 18 Lektionen pro Woche umfassen, brauchen Studierende ein Studentenvisum. Aufgrund der Bearbeitungszeiten der Anträge empfiehlt sich eine frühzeitige Planung der Reise. Nicht visumspflichtig sind Sprachaufenthalte mit weniger als 18 Lektionen pro Woche.

Die meisten Visa-Formulare können auf der Website der amerikanischen Botschaft unter folgenden Adressen heruntergeladen werden:

http://www.us-botschaft.de
http://www.usembassy.de

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